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Rechtliche Hinweise

Art Heroes ist eine Plattform für alle Kreativen! Jeder Künstler & Fotograf kann seine Werke hochladen um zum Verkauf anbieten. Voraussetzung: Du bist der Eigentümer oder der Urheber der Bilder oder verfügst über Rechte, die eine kommerzielle Nutzung erlauben. Deine Bilder dürfen die Rechte Dritter nicht verletzen. Das können z.B. Urheberrechte (Copyrights) oder Persönlichkeitsrechte sein. Darüber hinaus dürfen Abbildungen nicht gegen Grundrechte verstoßen.

Rechtliches in Kürze erklärt

Die rechtlichen Infos auf dieser Seite haben wir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Falls du im Zweifel bist, lass dich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten oder verzichte lieber auf das Hochladen von Bildern, bei denen du dir nicht sicher bist.

Wichtige Begriffe

Es liegt in deiner Verantwortung als Künstler oder Fotograf hier ausschliesslich Bilder anzubieten, für die du alle Rechte besitzt und die nicht die Rechte Dritter verletzen. Alle wichtigen rechtlichen Begriffe sind hier für dich erklärt.

Es ist nicht erlaubt Bilder hochzuladen, die:

  • Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte (und andere Rechte an geistigem Eigentum) verletzen
  • Pornografische, beleidigende oder anderweitig illegale oder unmoralische Inhalte enthalten
  • Durch Ausbeutung von Minderjährigen entstanden sind
  • Illegale oder gewalttätige Handlungen enthalten
  • Gräueltaten oder Gewalt gegen Tiere enthalten
  • Zu betrügerischen Aktivitäten anstiften oder zu irreführender Werbung oder unlauterem Wettbewerb führen
  • Gegen Gesetze, Statuten oder Vorschriften verstoßen

Im Folgenden erhältst du zahlreiche Tipps und Beispiele die dir konkret dabei helfen, deine Bilder als rechtlich einwandfrei zu beurteilen.

Hinweis: Die folgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und decken nicht alle Gesetze und Vorschriften ab.

Urheberrecht

"Das Urheberrecht ist das ausschließliche Recht des Schöpfers eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werkes, es zu veröffentlichen und zu vervielfältigen, vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen.”

Durch das Urheberrecht stehen der Erschaffer und seine Werke unter besonderem Schutz. Urheberrecht wird synonym oft als ‘Copyrights’ bezeichnet. Copyrights erwachsen von alleine und müssen nicht beantragt oder registriert werden.

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers ist grundsätzlich nicht gestattet.

Aber es gibt Ausnahmen! Beispiele:

  • Ideen: Urheberrechte können nicht allein auf einer Idee beruhen. Es muss bereits eine praktische Umsetzung der Idee vorliegen.
  • Kunststile: Ein bestimmter Stil eines Künstlers ist nicht geschützt. Heisst, Stile anderer dürfen adaptiert oder übernommen werden. Ein konkretes Bild oder Werk darf aber nicht 1:1 nachgeahmt werden.
  • Lizenzen: Urheber können Lizenzen oder Teil-Lizenzen vergeben – kostenlos oder gegen Lizenzgebühren. Falls du über eine gültige Lizenz zur kommerziellen Verwertung verfügst, darfst du das Bild verkaufen.
  • Erschöpfung: Sobald mit Zustimmung des Urhebers Bilder oder Werke bzw. deren Vervielfältigungsstücke in den Verkehr gebracht worden sind, kann der Urheber hinterher nicht mehr beeinflussen oder festlegen, welchen weiteren Weg die Bilder nehmen
  • Tod des Urhebers: Das Urheberrecht geht im Falle einer Erbfolge über und unterliegt der vollständigen oder teilweisen Übertragung. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Panoramafreiheit (Fotos im öffentlichen Raum)

Die Panoramafreiheit nach § 59 des Urheberrechtsgesetzes:

“Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.”

Was bedeutet das konkret? Folgenden Fragen sollte man sich stellen:

  • Wurde das Bild an einem öffentlichen Ort fotografiert?
  • Handelt es sich um einen Ort, an dem man öffentlich verkehren kann?
  • Wird das Motiv so abgebildet, wie es vor Ort wahrnehmbar ist?

Der letzte Punkt bedeutet, dass das Bild im Kontext seiner Umgebung dargestellt werden muss, d.h. als Teil des Orts oder Straßenbildes. Ohne Genehmigung darf das Bild jedoch nicht unabhängig vom Ort oder dem Straßenbild verwendet werden.

Der Kontext (die physische Umgebung) darf nicht so untergeordnet sein, dass es sich um eine freigestellte Nutzung handeln würde. Das Motiv muss erkennbarer in das Straßenbild eingefügt sein. Die Darstellung von Werken der bildenden Kunst unterliegt dabei strengeren Bestimmungen als es bei der Darstellung von Gebäuden der Fall ist. Abschließend kann gesagt werden, dass die Regelungen des Paragraphen nicht hundertprozentig klar sind. Falls du im Zweifel bist, dann verzichte lieber auf das Hochladen des Bildes oder hole dir vorher rechtliche Beratung von einen Anwalt ein.

Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke

  • Orte, an denen eine Eintrittskarte benötigt wird (Museen, Vergnügungsparks, Sportveranstaltungen): In den meisten Fällen nicht erlaubt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärst du dich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die meist eine kommerzielle Verwertung von Bildern ausschließen.
  • Architektur (Bauten wie der Eiffelturm oder die Erasmusbrücke): Auch in diesem Fall ist manchmal eine Eintrittskarte erforderlich. Denke an den Eiffelturm. Nahaufnahmen sind nicht erlaubt. Wenn du die Sehenswürdigkeit in ihrem örtlichen Kontext fotografierst hast, darfst du die Bilder verkaufen.
  • Fahrzeuge und Transport (Autos, Motorräder, Lastwagen, Busse, Flugzeuge, Boote oder Züge): Im Grunde genommen kein Problem. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten kann jedoch eine Rolle spielen. Es sollte sich deshalb möglichst keine Person im Fahrzeug befinden, die der Verbreitung des Fotos nicht zustimmen würde.
  • Halböffentlicher Raum (Flughäfen, U-Bahn-Stationen etc.): Für die gewerbliche Nutzung sollte es im Bild keine erkennbaren Innenräume geben. Außenansichten und Fassaden sind für die kommerzielle Nutzung zulässig, wenn sie keine Logos oder geschützten Zeichen enthalten.
  • Karten (Landkarten, Weltkarten etc.): Karten können durch das Urheberrecht geschützt sein. Denke z. B. an wiedererkennbare Symbole oder Elemente, die für den Kartographen spezifisch sind.
  • Statuen oder Skulpturen: Moderne Bildhauerei (Statuen oder Skulpturen) an einem nicht öffentlichen Ort, z. B. in einem Museum, erfordern eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung. Falls das Werk an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlich zugänglichen Ort zu sehen ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass Fotografien kommerziell genutzt werden dürfen.
  • Graffiti: Graffitis, welche eine erkennbare Signatur des Künstlers enthalten und isoliert von der Wand oder vom Gebäude sind, erfordern eine Freigabe des Künstlers für die kommerzielle Nutzung. Bitte achte ferner darauf, dass abfotografierte Graffitis keine gewaltverherrlichenden, sexistischen, rassistischen Texte oder Symbole enthalten.
  • Collagen: Der besondere Stil einer Collagen-Technik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Wenn du jedoch ein Foto in deine Collage einfügst, musst du natürlich auf mögliche Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte achten.
    Tipp: Mit Google kannst du gezielt nach Lizenzfreien Bildern und Fotos suchen.

Rechte an Bildnissen oder Porträts

Das Recht an Bildnissen ist Teil des Urheberrechts. Jeder, der auf einem Foto abgebildet ist, kann sich ggf. auf das sogenannte “Porträt-Recht” berufen. Ein Porträt ist ein Bild, in dem eine Person erkennbar dargestellt wird. Dies kann ein Foto sein, aber auch eine Illustration oder eine grafische Darstellung. Entscheidend ist, ob die Person erkennbar ist.

Falls das Foto keine Auftragsarbeit ist, aber ein Foto, auf dem sich jemand deutlich wiedererkennen könnte, hast du es mit Porträt-Rechten zu tun. Bei strenger Auslegung kann das gar ein Foto eines Gebäudes sein, an dem gerade ein Passant vorbeikommt. Im Zweifel gilt: Hole dir die schriftliche Erlaubnis der fotografierten Person ein.

Beispiele für Porträts

  • Bekannte Personen (Madonna, David Bowie, The Beatles): Bei Porträts von Ikonen ist darauf zu achten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Für Deutschland gilt allgemein, dass dies bei Personen, die länger als 10 Jahre verstorben sind nicht mehr der Fall ist. Ansonsten bedarf die Verwendung von Porträts berühmter Persönlichkeiten der Genehmigung dieser Personen. Denke auch daran, dass der Fotograf oder der Zeichner eins Porträts Urheberrechte haben kann.
  • Tiere: Tiere haben kein Porträt-Recht. Das bedeutet, dass auch die Besitzer der Tiere nicht darauf pochen können.
  • Porträt- und Straßenfotografie: Alle Menschen, auch zufällige Passanten, die auf deinem Foto erkennbar sind, haben Porträt-Rechte. Hole dir im Zweifel lieber die schriftliche Erlaubnis dieser Personen ein, bevor du die Fotos kommerziell nutzt.

Markenrecht

Was ist eine Marke? Definition Laut DPMA:

““Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein.”

Im Gegensatz zum Urheberrecht müssen Unternehmer ihre Marke registrieren, wenn sie sie schützen wollen.

Beispiel für markenrechtlich geschützte Bilder

  • Flaggen (Länder-Flaggen, Flaggen von Sportvereinen, Clubs etc.): Die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht erlaubt.
  • Berühmte Figuren (Disney-Figuren, Batman etc.): Grundsätzlich sind bekannte (Comic-)Figuren markenrechtlich geschützt. Falls du doch eine (Comic-)Figur verwenden möchtest, dann google gezielt nach den Rechten zu dieser Figur. Teilweise ist es möglich, solche Figuren in einem bestimmten Kontext zu verwenden oder künstlerisch zu verarbeiten.
  • Logos (Coca-Cola, Shell etc.): Markenlogos sind für die kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.
  • Emojis: Emojis, wie sie von Apple, Facebook usw. verwendet werden, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Schriftarten (Bilder mit Typografie, Zitaten etc.): Bitte beachte, dass viel Schriftarten (Fonts) nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. Tipp: Google gezielt nach lizenzfreien Schriftarten!
  • Trophäen, Pokale und Auszeichnungen: Preise bei Festivals, Zeremonien und Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt, wie z. B. die Oscars, Grammy's, Emmy's, etc.

Du behältst grundsätzlich und zu jeder Zeit alle Rechte an deinen Bildern. Du überträgst uns lediglich das Recht, deine Bilder im Onlineshop zum Verkauf anzubieten sowie das temporäre Nutzungsrecht für den Druck nach Bestelleingang.

Du musst der Eigentümer oder Urheber jeder Bilddatei sein oder über Rechte verfügen, die eine kommerzielle Nutzung erlauben. Deine Bilder dürfen die Rechte Dritter nicht verletzen. Das können z.B. Urheberrechte (Copyrights) oder Persönlichkeitsrechte sein. Darüber hinaus dürfen Abbildungen nicht gegen Grundrechte verstoßen.

Mit dem Hochladen deiner Bilder erklärst du dich mit unseren AGB einverstanden. Das bedeutet unter anderem:

  • Art Heroes behält sich vor, Bilder aus dem Shop und von der Webseite zu entfernen, wenn der Verdacht besteht, dass Urheberrechte verletzt werden bzw. keine Lizenz- oder Vermarktungsrechte vorliegen.
  • Deine Bilder dürfen nicht gegen Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, gegen Rechte geistigen Eigentums oder gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
  • Als Verkäufer von einem Bild musst du der Urheberrechtsinhaber sein oder über die Bildrechte zur kommerziellen Verwertung verfügen.
  • AGB jetzt lesen.

Kurzum, es liegt in deiner Verantwortung als Künstler oder Fotograf hier ausschliesslich Bilder anzubieten, für die du alle Rechte besitzt und die nicht die Rechte Dritter verletzen.

"Das Urheberrecht ist das ausschließliche Recht des Schöpfers eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Werkes, es zu veröffentlichen und zu vervielfältigen, vorbehaltlich der gesetzlichen Einschränkungen.”

Durch das Urheberrecht stehen der Erschaffer und seine Werke unter besonderem Schutz. Urheberrecht wird synonym oft als ‘Copyrights’ bezeichnet. Copyrights erwachsen von alleine und müssen nicht beantragt oder registriert werden.

Die Veröffentlichung und Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers ist grundsätzlich nicht gestattet.

Aber es gibt Ausnahmen! Beispiele:

  • Ideen: Urheberrechte können nicht allein auf einer Idee beruhen. Es muss bereits eine praktische Umsetzung der Idee vorliegen.
  • Kunststile: Ein bestimmter Stil eines Künstlers ist nicht geschützt. Heisst, Stile anderer dürfen adaptiert oder übernommen werden. Ein konkretes Bild oder Werk darf aber nicht 1:1 nachgeahmt werden.
  • Lizenzen: Urheber können Lizenzen oder Teil-Lizenzen vergeben – kostenlos oder gegen Lizenzgebühren. Falls du über eine gültige Lizenz zur kommerziellen Verwertung verfügst, darfst du das Bild verkaufen.
  • Erschöpfung: Sobald mit Zustimmung des Urhebers Bilder oder Werke bzw. deren Vervielfältigungsstücke in den Verkehr gebracht worden sind, kann der Urheber hinterher nicht mehr beeinflussen oder festlegen, welchen weiteren Weg die Bilder nehmen
  • Tod des Urhebers: Das Urheberrecht geht im Falle einer Erbfolge über und unterliegt der vollständigen oder teilweisen Übertragung. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Diese Liste ist ein guter Leitfaden:

  • Du hast die Erlaubnis des Urhebers.
  • Du hast eine Lizenz für die kommerzielle Nutzungen.
  • Du verwendest Bilder, die gemeinfrei sind oder deren Schöpfer seit mehr als 70 Jahren tot ist.
  • Du nutzt das Bild im Kontext eines festen Standorts, der eine Panoramafreiheit erlaubt.

Nein. Mit dem Hochladen von Bildern erklärst du, über die entsprechenden Rechte an den Bilder zu verfügen. Natürlich ist es immer gut, für eine Beweislast vorbereitet zu sein.

Du behältst grundsätzlich und zu jeder Zeit alle Rechte an deinen Bildern. Du überträgst uns lediglich das Recht, deine Bilder im Onlineshop zum Verkauf anzubieten sowie das temporäre Nutzungsrecht für den Druck nach Bestelleingang.

Das Recht an Bildnissen ist Teil des Urheberrechts. Jeder, der auf einem Foto abgebildet ist, kann sich ggf. auf das sogenannte “Porträt-Recht” berufen. Ein Porträt ist ein Bild, in dem eine Person erkennbar dargestellt wird. Dies kann ein Foto sein, aber auch eine Illustration oder eine grafische Darstellung. Entscheidend ist, ob die Person erkennbar ist.

Falls das Foto keine Auftragsarbeit ist, aber ein Foto, auf dem sich jemand deutlich wiedererkennen könnte, hast du es mit Porträt-Rechten zu tun. Bei strenger Auslegung kann das gar ein Foto eines Gebäudes sein, an dem gerade ein Passant vorbeikommt. Im Zweifel gilt: Hole dir die schriftliche Erlaubnis der fotografierten Person ein.

  • Bekannte Personen (Madonna, David Bowie, The Beatles): Bei Porträts von Ikonen ist darauf zu achten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Für Deutschland gilt allgemein, dass dies bei Personen, die länger als 10 Jahre verstorben sind nicht mehr der Fall ist. Ansonsten bedarf die Verwendung von Porträts berühmter Persönlichkeiten der Genehmigung dieser Personen. Denke auch daran, dass der Fotograf oder der Zeichner eins Porträts Urheberrechte haben kann.
  • Tiere: Tiere haben kein Porträt-Recht. Das bedeutet, dass auch die Besitzer der Tiere nicht darauf pochen können.
  • Porträt- und Straßenfotografie: Alle Menschen, auch zufällige Passanten, die auf deinem Foto erkennbar sind, haben Porträt-Rechte. Hole dir im Zweifel lieber die schriftliche Erlaubnis dieser Personen ein, bevor du die Fotos kommerziell nutzt.

Die Panoramafreiheit nach § 59 des Urheberrechtsgesetzes:

“Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.”

Was bedeutet das konkret? Folgenden Fragen sollte man sich stellen:

  • Wurde das Bild an einem öffentlichen Ort fotografiert?
  • Handelt es sich um einen Ort, an dem man öffentlich verkehren kann?
  • Wird das Motiv so abgebildet, wie es vor Ort wahrnehmbar ist?

Der letzte Punkt bedeutet, dass das Bild im Kontext seiner Umgebung dargestellt werden muss, d.h. als Teil des Orts oder Straßenbildes. Ohne Genehmigung darf das Bild jedoch nicht unabhängig vom Ort oder dem Straßenbild verwendet werden.

Der Kontext (die physische Umgebung) darf nicht so untergeordnet sein, dass es sich um eine freigestellte Nutzung handeln würde. Das Motiv muss erkennbarer in das Straßenbild eingefügt sein. Die Darstellung von Werken der bildenden Kunst unterliegt dabei strengeren Bestimmungen als es bei der Darstellung von Gebäuden der Fall ist. Abschließend kann gesagt werden, dass die Regelungen des Paragraphen nicht hundertprozentig klar sind. Falls du im Zweifel bist, dann verzichte lieber auf das Hochladen des Bildes oder hole dir vorher rechtliche Beratung von einen Anwalt ein.

Beispiele für urheberrechtlich geschützte Werke

  • Orte, an denen eine Eintrittskarte benötigt wird (Museen, Vergnügungsparks, Sportveranstaltungen): In den meisten Fällen nicht erlaubt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärst du dich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, die meist eine kommerzielle Verwertung von Bildern ausschließen.
  • Architektur (Bauten wie der Eiffelturm oder die Erasmusbrücke): Auch in diesem Fall ist manchmal eine Eintrittskarte erforderlich. Denke an den Eiffelturm. Nahaufnahmen sind nicht erlaubt. Wenn du die Sehenswürdigkeit in ihrem örtlichen Kontext fotografierst hast, darfst du die Bilder verkaufen.
  • Fahrzeuge und Transport (Autos, Motorräder, Lastwagen, Busse, Flugzeuge, Boote oder Züge): Im Grunde genommen kein Problem. Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten kann jedoch eine Rolle spielen. Es sollte sich deshalb möglichst keine Person im Fahrzeug befinden, die der Verbreitung des Fotos nicht zustimmen würde.
  • Halböffentlicher Raum (Flughäfen, U-Bahn-Stationen etc.): Für die gewerbliche Nutzung sollte es im Bild keine erkennbaren Innenräume geben. Außenansichten und Fassaden sind für die kommerzielle Nutzung zulässig, wenn sie keine Logos oder geschützten Zeichen enthalten.
  • Karten (Landkarten, Weltkarten etc.): Karten können durch das Urheberrecht geschützt sein. Denke z. B. an wiedererkennbare Symbole oder Elemente, die für den Kartographen spezifisch sind.
  • Statuen oder Skulpturen: Moderne Bildhauerei (Statuen oder Skulpturen) an einem nicht öffentlichen Ort, z. B. in einem Museum, erfordern eine Lizenz zur kommerziellen Nutzung. Falls das Werk an einer öffentlichen Straße oder einem öffentlich zugänglichen Ort zu sehen ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass Fotografien kommerziell genutzt werden dürfen.
  • Graffiti: Graffitis, welche eine erkennbare Signatur des Künstlers enthalten und isoliert von der Wand oder vom Gebäude sind, erfordern eine Freigabe des Künstlers für die kommerzielle Nutzung. Bitte achte ferner darauf, dass abfotografierte Graffitis keine gewaltverherrlichenden, sexistischen, rassistischen Texte oder Symbole enthalten.
  • Collagen: Der besondere Stil einer Collagen-Technik ist urheberrechtlich nicht geschützt. Wenn du jedoch ein Foto in deine Collage einfügst, musst du natürlich auf mögliche Marken-, Persönlichkeits- oder Urheberrechte achten.
  • Tipp: Mit Google kannst du gezielt nach Lizenzfreien Bildern und Fotos suchen.

Was ist eine Marke? Definition Laut DPMA:

““Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein.”

Im Gegensatz zum Urheberrecht müssen Unternehmer ihre Marke registrieren, wenn sie sie schützen wollen.

  • Flaggen (Länder-Flaggen, Flaggen von Sportvereinen, Clubs etc.): Die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht erlaubt.
  • Berühmte Figuren (Disney-Figuren, Batman etc.): Grundsätzlich sind bekannte (Comic-)Figuren markenrechtlich geschützt. Falls du doch eine (Comic-)Figur verwenden möchtest, dann google gezielt nach den Rechten zu dieser Figur. Teilweise ist es möglich, solche Figuren in einem bestimmten Kontext zu verwenden oder künstlerisch zu verarbeiten.
  • Logos (Coca-Cola, Shell etc.): Markenlogos sind für die kommerzielle Nutzung nicht erlaubt.
  • Emojis: Emojis, wie sie von Apple, Facebook usw. verwendet werden, dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Schriftarten (Bilder mit Typografie, Zitaten etc.): Bitte beachte, dass viel Schriftarten (Fonts) nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. Tipp: Google gezielt nach lizenzfreien Schriftarten!
  • Trophäen, Pokale und Auszeichnungen: Preise bei Festivals, Zeremonien und Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt, wie z. B. die Oscars, Grammy's, Emmy's, etc.

Das kommt darauf an. Auch wenn du eine Lizenz hast solltest du immer prüfen, ob die kommerzielle Verwertung auch wirklich mit abgedeckt ist!

Besondere Vorsicht ist auf Stockphoto-Plattformen wie Unsplash oder Pexels geboten. Wenn ein Bild dort verfügbar ist heisst das nicht automatisch, dass es vom Rechteinhaber hochgeladen wurde. Auf diesen Plattformen befinden sich teilweise auch illegale Bilder.

Wenn jemand eine Creative Commons-Lizenz zu seinem Bild hinzufügt, behält er alle Rechte. Es gibt Ausnahmen, bei denen jemand auf das Urheberrecht verzichten und es somit für jedermann zugänglich macht. Dies sind Bilder mit einer CC0-Markierung. Es gibt auch Bilder, die gemeinfrei sind.

Dass man ein Bild, auch wenn es im Internet frei zugänglich ist, nicht beliebig verwenden darf, sollte jedoch klar sein.

Die Public Domain ist ein Begriff, der angibt, dass Bilder nicht mehr dem Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte unterliegen. In dieser Situation gibt es keinen Urheberrechtsinhaber und daher muss keine Erlaubnis zur Nutzung der Bilder eingeholt werden.

Mehr Infos dazu:

https://creativecommons.org/li...

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Hast du den Verdacht, dass Urheber-, Marken- oder andere Rechte verletzt werden? Bitte melde eine Urheberrechtsverletzung über das "Notice & Takedown" Formular.

Der weitere Ablauf

  • Wir prüfen deine Meldung innerhalb eines Werktages.
  • Wenn sich herausstellt, dass das gemeldete Bild Rechte verletzt, werden wir es am nächsten Arbeitstag entfernen.
  • Wenn wir uns über die Rechtsverletzung nicht sicher sind, werden wir eine Nachricht an den Künstler weiterleiten, der das Bild hochgeladen hat. Der Künstler kann innerhalb von fünf Werktagen nachweisen, dass er über die entsprechenden Rechte verfügt.

Innerhalb von zwei Wochen wird der gesamte Vorgang abgeschlossen sein.

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Du hast eine Meldung bzw. einen Anspruch erhalten? Möglicherweise verletzt du Urheber-, Marken- oder andere Rechte. Bitte antworten der entsprechenden Kontaktperson innerhalb der gesetzten Frist. Falls du die Nutzungsrechte nachweisen kannst und die andere Partei damit einverstanden ist, werden wir die betroffenen Bilder wieder aktivieren.

Abmahnung erhalten? Wende dich bitte an deinen Anwalt oder einen Spezialisten für Urheberrecht.

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